Der Wunsch vieler Radfahrerinnen und Radfahrer lautet: Einfach, schnell und sicher unterwegs sein. Rund zehn Prozent ihrer Wege legen die Menschen in Baden-Württemberg mit dem Fahrrad zurück (Quelle: Studie "Mobilität in Deutschland – Analysen zum Radverkehr und Fußverkehr"). Mit dem Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen sowie mit der Fortführung und Ausweitung des Förderprogramms kommunaler Rad- und Fußwege will die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Ära für die Fahrradinfrastruktur einleiten. "Zu einer guten Radkultur gehört eine vernetzte Radinfrastruktur. Mit dem neu entwickelten Bedarfsplan bauen wir in den kommenden Jahren systematisch fehlende Radwege an Bundes- und Landesstraßen aus. Darüber hinaus erweitern wir die Förderung kommunaler Rad- und Fußwege und erreichen damit einen Rekordwert", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am 21. März 2023 im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Bedarfsplan soll die Radinfrastruktur an Bundes- und Landesstraßen verbessern
20 Prozent aller Wege sollen bis 2030 mit dem Fahrrad zurückgelegt werden – so lautet das Ziel. Dafür wurden fehlende Radwege an Bundes- und Landesstraßen systematisch erfasst. Anschließend wurden die notwendigen Baumaßnahmen priorisiert. Ziel ist die Herstellung geschlossener Netze für den Radverkehr im ganzen Land. Der erste umfassende Bedarfsplan dieser Art enthält alle wichtigen Neu- und Ausbaustrecken an Radwegen in Baulast des Bundes und des Landes bis 2040. Er schafft damit Klarheit für den Radwegebau durch das Land in den kommenden Jahren. Die rund 2.000 Kilometer neue Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg sollen mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt 1,65 Milliarden Euro gebaut werden. Das bereits seit 2016 bestehende RadNETZ, das Mittel- und Oberzentren im ganzen Land verbindet, ist im Bedarfsplan integriert und soll im Bereich der Bundes- und Landesstraßen bis 2030 fertiggestellt sein. Der Bedarfsplan berücksichtigt zudem die Unterzentren, sodass in der Perspektive bis 2040 ein noch engmaschigeres Netz entsteht.
LGVFG: Das größte Förderprogramm für Rad- und Fußwege im Land
Zu einem flächendeckenden Radnetz gehören neben den Radwegen an Bundes- und Landesstraßen auch Radwegenetze in kommunaler Baulast. Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Zwischen 2023 und 2027 umfasst das Gesamtinvestitionsvolumen der kommunalen Förderung im Bereich Rad- und Fußverkehr (LGVFG-RuF) 839 Millionen Euro, das Land Baden-Württemberg steuert davon circa 350 Millionen Euro bei. Im Mittelpunkt des Programms steht die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: "Das Land stellt die Mittel für die Förderung kommunaler Rad- und Fußwege bereit. Zusammen mit den Bundesmitteln können so für kommunale Infrastrukturprojekte bis zu 90 Prozent der Kosten übernommen werden. Das ist ein sehr attraktives Angebot und damit stellen wir die Weichen für eine gute und moderne Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr in Baden-Württemberg." Zu den 119 neuen Maßnahmen im Programm zählen unter anderem Radwege, Fahrradstraßen, Brücken, Querungen, abgesenkte Bordsteine, Sitzbänke, Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen.
Mehr Radwege, mehr Fahrradabstellplätze
Insgesamt sollen mit dem Förderprogramm in den Jahren 2023 bis 2027 etwa 600 Kilometer neue Radwege in kommunaler Baulast gebaut werden. Im Jahr 2023 werden nach Angaben der Kommunen voraussichtlich 196 Kilometer in Angriff genommen. Auch die Zahl der Fahrradabstellplätze soll kontinuierlich steigen: Insgesamt befinden sich 27.100 von ihnen im gesamten Programm. In diesem Jahr wollen die Kommunen vorrausichtlich 11.600 Fahrradabstellplätze verwirklichen.
Förderprogramm für Rad- und Fußwege in Baden-Württemberg
Das Land fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Bau- und Grunderwerbskosten und gewährt eine Planungskostenpauschale von zehn Prozent dieser Investitionen. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben werden bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten erstattet. Durch zusätzliche Bundesmittel sind Förderquoten von bis zu 90 Prozent möglich. Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die nächste Frist zur Programmanmeldung ist der 30. September 2023. Die Kommunen können darüber hinaus auch während des Jahres Vorhaben anmelden.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21. März 2023