Am 11. Mai 2022 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg die Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (Gesetzentwurf, Drs. 17/2150). Dieses Gesetz regelt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Verwaltungsverfahren, die die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen zum Gegenstand haben.
Justizministerin Marion Gentges begrüßte die Änderung: "Beim Ausbau der Windkraft müssen und wollen wir schneller werden. Das beschlossene Gesetz betrifft Beiträge, die die Justiz zur Verfahrensbeschleunigung beim Bau großer Windkraftanlagen leisten kann und leisten will: Es ist richtig, das Widerspruchsverfahren für Windräder mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern entfallen zu lassen. Das Widerspruchsverfahren bietet beim Bau großer Windkraftanlagen keinen Mehrwert, bindet unnötig Ressourcen und verzögert das Verfahren insgesamt. Mindestens genauso wichtig ist die personelle Stärkung des Verwaltungsgerichtshofs. Hier können wir durch Spezialisierung und zusätzliche Richter effizienter und schneller werden."
Durch den Wegfall des Widerspruchverfahrens kann in den genannten Verfahren künftig unmittelbar Anfechtungs- beziehungsweise Verpflichtungsklage vor dem erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erhoben werden. "Wir müssen zielgenau dort eine Effizienzsteigerung erreichen, wo es wirklich darauf ankommt. Und das ist am Verwaltungsgerichtshof, der erstinstanzlich für diese Streitigkeiten zuständig ist. Hier müssen wir mit ausreichend Personal eine Spezialisierung für solche komplexen Verfahren ermöglichen", so Gentges. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Justiz und Migration, Pressemitteilung vom 11. Mai 2022