Seit 2019 unterstützt das Land Leitungen von Kindertageseinrichtungen (Kitas) bei ihrer Arbeit in den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg. Dafür wird eine sogenannte Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben finanziert. Diese trägt dazu bei, dass Kita-Leitungen ihre pädagogischen Aufgaben besser wahrnehmen können. Dazu gehört beispielsweise die pädagogische Konzeption der Kita zu entwickeln und umzusetzen, das Team anzuleiten und die Qualität der pädagogischen Arbeit sicherzustellen. Kita-Leitungen haben dementsprechend auch eine Schlüsselfunktion bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in ihrer Einrichtung. Finanziert wurde diese Leitungszeit bisher über das Gute-KiTa-Gesetz des Bundes, das Ende 2022 ausgelaufen ist und modifiziert durch das KiTa-Qualitätsgesetz weitergeführt wird. Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am 2. Mai 2023 beschlossen, dass die bisherigen Regelungen für die Leitungszeit fortgesetzt werden und ein Gesetz dazu in den Landtag eingebracht wird.
Quelle/Weitere Informationen: Part of the Länd, Baden-Württembergh, Meldung 3. Mai 2023