Seit 2018 fördert das Land kommunale Kooperationsprojekte zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel und wird das Programm nun weiter fortsetzen. Das Förderprogramm soll um zwei Jahre verlängert und dafür insgesamt 400.000 Euro bereitgestellt werden, teilte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut mit.
Die Förderung biete den Gemeinden einen Anreiz, um großräumig und möglichst flächendeckend qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Für die beteiligten Gemeinden ergeben sich dadurch wichtige Synergieeffekte. Sie übernehmen die Projektsteuerung gemeinsam, die anfallenden Kosten verteilen sich auf alle Kooperationspartner und sie können die finanzielle Unterstützung des Landes in Anspruch nehmen. Mit der Einrichtung des Förderprogramms hatte das Wirtschaftsministerium eine Empfehlung der Wohnraum-Allianz erfolgreich umgesetzt. In den Jahren 2018 und 2019 förderte das Wirtschaftsministerium insgesamt 25 Projekte mit rund 740.000 Euro, in denen 116 Kommunen miteinander kooperierten. Insgesamt konnten bereits 1,65 Millionen Einwohner und damit 15 Prozent der Gesamteinwohnerzahl von Baden-Württemberg erreicht werden.
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt. Gefördert werden Kooperationsprojekte von mindestens zwei Kommunen zur gemeinsamen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels, wenn die kooperierenden Gemeinden zusammen eine Einwohnerzahl von mindestens 10.000 Einwohnern erreichen. Die Regelförderung in den Jahren 2020 und 2021 liegt bei 0,25 Euro je Einwohner und ist künftig auf einen Höchstbetrag von maximal 40.000 Euro je Kooperationsprojekt begrenzt. Insgesamt stehen jährlich 200.000 Euro zur Verfügung.
Mit Blick auf die besondere Bedeutung qualifizierter Mietspiegel in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten werden Kooperationsprojekte, bei denen sich mindestens eine Gemeinde in der Gebietskulisse der neuen Landesverordnung zur Mietpreisbremse befindet, mit einem erhöhten Fördersatz von 0,50 Euro pro Einwohner unterstützt. In den beiden Vorjahren standen für das Förderprogramm jährlich 400.000 Euro zur Verfügung. Der Fördersatz – unabhängig davon, ob ein angespannter Wohnungsmarkt vorlag – lag bei 0,50 Euro, der Höchstbetrag war auf 50.000 Euro begrenzt. Anträge der Gemeinden sind für das Förderjahr 2020 bis 31. Oktober 2020 möglich und können bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Landesverordnung gestellt, die Fördermittel allerdings erst nach deren Inkrafttreten – voraussichtlich noch im ersten Halbjahr – bewilligt werden. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 6. März 2020