Der Landtag von Baden-Württemberg hat die große Reform der Landesbauordnung verabschiedet (Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 17/8022 vom 17.12.2024). Baugenehmigungsverfahren sollen dadurch beschleunigt und bauliche Standards abgebaut werden.
Die von Bauministerin Nicole Razavi eingebrachte große Reform der Landesbauordnung (LBO) wurde vom Landtag in zweiter Lesung verabschiedet. Nach der Verkündung im Gesetzblatt wird die Reform drei Monate später in Kraft treten.
Die LBO-Reform "Schnelleres Bauen" gliedert sich in zwei Bereiche: Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung. Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Beispiele hierfür sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung, die Vereinfachung der Abstandsregelung sowie Erleichterungen beim Errichten von Ladestationen.
Die wichtigsten Änderungen der Landesbauordnung im Überblick
- Einführung einer Genehmigungsfiktion wie im Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern vereinbart
- Abschaffung des Widerspruchverfahrens bei den Regierungspräsidien
- Einführung einer Typengenehmigung für konkret festgelegte Ausführungen an mehreren Stellen
- Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens
- Nutzungsänderungen hin zur Wohnnutzung
- Nachbarbeteiligung von vier auf zwei Wochen reduziert
- Bauen im Bestand wird erleichtert
- Umbau und Wiedererrichtung bestehender Gebäude(-teile) wird vereinfacht
- Abstandsflächenregelungen werden vereinfacht
- Brandschutzrechtlichen Regelungen werden gestrafft und vereinfacht
- Pflicht zur Errichtung eines Kinderspielplatzes
- Errichtung gewerblicher Ladestationen verfahrensfrei
- Errichtung und Änderung von Freiflächen-Solaranlagen generell verfahrensfrei
- Photovoltaik-Anlagen auch für Einfriedungen und unbebaute Grundstücksflächen auf Baugrundstücken
Die LBO-Reform "Schnelleres Bauen" ist bereits die vierte LBO-Änderung in dieser Legislaturperiode. In den drei vorhergehenden Novellen wurde unter anderem das Aufstocken von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken erleichtert (als Teil des Klimaschutzgesetzes) sowie das Errichten von Mobilfunkmasten. Zudem wurde die Landesbauordnung fit für die Digitalisierung der Baurechtsverfahren gemacht (Virtuelles Bauamt).
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 13. März 2025