Angesichts der Krise im Wohnungsbau will Baden-Württemberg als erstes Bundesland in seinem Wohnraumförderprogramm eine Realisierungsprämie einführen: 6.000 Euro pro fertiggestellter Wohneinheit. Dies kündigte Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, am 12. Januar 2023 an. "Die gestiegenen Baukosten führen dazu, dass viele geplante Projekte nicht mehr realisiert werden. Wir müssen dafür sorgen, dass aus Planungen auch wirklich Wohnungen werden. Dafür soll die Realisierungsprämie ein Anreiz sein – sozusagen als Zündfunke für Wohnungsbauprojekte", so Ministerin Razavi.
Ergänzung zur sozialen Wohnraumförderung
Die Realisierungsprämie ist als Ergänzung zur sozialen Wohnraumförderung des Landes gedacht. Sie zielt dabei insbesondere auf Projekte, bei denen in einem Gebäude sowohl geförderte Sozialwohnungen als auch frei finanzierte Wohnungen vorgesehen sind. Die schwierigen Bedingungen am Bau sorgen jetzt dafür, dass Bauherrn nicht selten ganz aus dem gemischten Projekt aussteigen. Damit platzt dann trotz einer hoch attraktiven sozialen Wohnraumförderung auch der Bau der Sozialwohnungen. Um das zu verhindern, soll die Realisierungsprämie mit 6.000 Euro je frei finanzierter und sozial geförderter Wohnung das ganze Projekt zusätzlich fördern und helfen, es über die Wirtschaftlichkeitsschwelle zu heben. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie soll sein, dass im Projekt mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen vorgesehen sind, und dass auch die frei finanzierten Wohnungen über mehrere Jahre preisgünstig vermietet werden.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 12. Januar 2023