Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2022 eröffnete das Land ein neues Landeszentrum für Barrierefreiheit (LZ‑BARR). Das Kompetenzzentrum berät öffentliche Stellen zu verschiedenen Aspekten der Barrierefreiheit beraten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Eine weitere wichtige Aufgabe des LZ-BARR besteht darin, Konflikte im Zusammenhang mit Barrierefreiheit zu schlichten.
Schlichtungsstelle zum Abbau von Barrieren
An die neu eingerichtete Schlichtungsstelle können sich Menschen mit Behinderungen wenden, die in Baden-Württemberg leben und die bei einer öffentlichen Stelle wie zum Beispiel Gemeinden, Ämtern oder Gerichten auf ein Zugangshindernis gestoßen sind, sei es in einem Gebäude oder auf der Homepage einer Behörde. Auch anerkannte Verbände und deren baden-württembergische Landesverbände können die Schlichtung nutzen.
Die Schlichtungsstelle des LZ-BARR sucht gemeinsam mit den Beteiligten nach einer Lösung, um vorhandene Barrieren zu beseitigen. "Der partizipative Ansatz der Schlichtung ist eine zentrale Aufgabe bei der Herstellung von Barrierefreiheit und Teilhabe. Denn unabhängig davon, ob es um die Nutzung öffentlicher Dienstleistungen oder um das Wahrnehmen anderer Rechte geht – für Menschen mit Behinderungen ist der Alltag auch bei uns in Baden-Württemberg oft nicht barrierefrei", mahnte Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Leistungen des Landeszentrums Barrierefreiheit sind kostenfrei
Unter Leitung von Susan Pusunc-Meier arbeiten beim LZ-BARR Menschen aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammen: Architektur, Informationstechnik und Digitales, Schlichtung und rechtliche Grundsatzfragen, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Das interdisziplinäre Team begleitet und unterstützt kompetent Anfragen zur Umsetzung von Barrierefreiheit.
Die Leistungen des Landeszentrums Barrierefreiheit sind kostenfrei. Das Beratungsangebot soll im kommenden Jahr weiter ausgebaut werden und zum Beispiel auch zur Barrierefreiheit von Webseiten und Dokumenten beraten und Selbsthilfeverbände aus dem ganzen Land in die Beratungsarbeit einbeziehen. Das LZ-BARR selbst wird von einem Fachbeirat unterstützt, in dem Menschen mit Behinderungen sowie externe Sachkundige und Fachleute aus der Landesverwaltung vertreten sind.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 30. November 2022