Mit dem neuen Förderprogramm "FreiRäume" des Wissenschaftsministeriums sollen Orte der Begegnung und des gemeinsamen Engagements im ländlichen Raum geschaffen werden. Ab sofort können sich Gemeinden, Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen mit kreativen Projekten um Fördermittel in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro bewerben. "FreiRäume" ist Teil des Impulsprogramms der Landesregierung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Bewerben können sich Vereine und bürgerschaftliche Initiativen, um beispielsweise leerstehende Scheunen und Gaststätten als Räume für künstlerische Projekte, Kurse und Workshops oder als Proberäume umzufunktionieren.
Auch die Umnutzung ehemaliger Kirchenräume wird gefördert, wenn diese beispielsweise für Kulturveranstaltungen, Bildungs- und Inklusionsangebote geöffnet werden. Anträge stellen können auch Gemeinden, die beispielsweise ihre Büchereien, Heimatmuseen oder Musikschulen zu kulturellen Begegnungsorten weiterentwickeln und für neue Nutzungen öffnen wollen. Kultureinrichtungen und Einrichtungen kultureller Bildung können Fördermittel beantragen, um sich noch stärker als Begegnungsorte und Ankerpunkte in ländlichen Räumen zu etablieren.
Auch der Musikbereich wird gefördert: Die Linie "Zukunftsmusik" richtet sich gezielt an Kooperationen von Chören, Ensembles und Orchestern der Amateurmusik mit entsprechenden Partnern aus dem Profibereich. Sie seien eingeladen, außergewöhnliche Räume aufzuspüren, diese einzurichten und dort Konzerte oder musikalische Aufführungen zu veranstalten. Quelle/Weitere Informationen: Land Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 2. März 2020