Baden-Württemberg: Neue Landesverordnung zur Mietpreisbremse kommt

März 2019

Das Landgericht Stuttgart hat die Landesverordnung zur Mietpreisbremse aus formalen Gründen wegen fehlender Veröffentlichung der Begründung für unwirksam erklärt (Urteil vom 13.03.2109, Az.: 13 S 181/18). Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau reagierte auf das Urteil, indem die amtliche Begründung im Internet öffentlich gemacht wurde. Das Land erlässt nun vorzeitig eine neue Landesverordnung zur Mietpreisbremse.

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte hierzu, das weitere Vorgehen sei inzwischen auch schon in enger Abstimmung mit der Wohnraum-Allianz beraten worden. "Die aktuelle Lage auf den Wohnungsmärkten erfordert eine neue Gebietskulisse. Zur Aktualisierung des zugrundeliegenden Datenmaterials über die Wohnungsmärkte wird ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Die Begründung wird dann entsprechend der Rechtsprechung veröffentlicht", so Hoffmeister-Kraut.

Die Landesverordnung zur Mietpreisbremse trat am 1. November 2015 in Kraft, ohne dass eine Veröffentlichung der Begründung erfolgte. Mit seinem Urteil hat das Landgericht Stuttgart das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 18. Oktober 2018 bestätigt und sich inhaltlich auch den Entscheidungen der Landgerichte München, Frankfurt und Hamburg angeschlossen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Pressemitteilung vom 13. März 2019 / Pressemitteilung des Landgericht Stuttgart vom 13. März 2019