Das Landeskabinett hat einen Entwurf zur Reform der Landesbauordnung am 23. Juli 2024 beschlossen. Damit soll das Bauen in Baden-Württemberg schneller und einfacher werden. Die Reform gliedert sich in vier Bereiche und soll den Bürokratieabbau voranbringen.
- Der erste Bereich enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, zum Beispiel durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Einführung einer Typengenehmigung.
- Der zweite Bereich zielt auf den Abbau baulicher Standards. Beispiele hierfür sind die Vereinfachungen für das Bauen im Bestand, die Überarbeitung der Kinderspielplatz-Verpflichtung sowie die Vereinfachung der Abstandsregelung.
- Der dritte Bereich enthält Maßnahmen zur Stärkung der Baurechtsbehörden und zur Verbesserung der Fachkräftesituation.
- Der vierte Bereich dient dem Ausbau erneuerbarer Energien: Das Errichten von Ladestationen für Elektroautos soll erleichtert werden.
Die Reform geht jetzt in die Anhörung und soll dann nach einer neuerlichen Befassung durch das Kabinett dem Landtag zugeleitet werden. Ziel der Landesregierung ist es, dass die Reform vom Landtag 2025 beschlossen wird und dann in Kraft treten kann.
Quelle/Weitere Informationen: Landesregierung Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 24. Juli 2024