Der Ministerrat hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundsteuer C beschlossen. Damit können Kommunen aus städtebaulichen Gründen ab dem Jahr 2025 einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen, damit mehr Wohnraum zu schaffen. Die Landesregierung beschloss am 26. Oktober den Entwurf zum sogenannten „Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland“.
Der Gesetzesentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Er sieht unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C vor. Damit können Kommunen aus städtebaulichen Gründen ab dem Jahr 2025 einen gesonderten Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke festlegen. Ob von der Grundsteuer C Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen der einzelnen Kommunen. Entscheidet sich eine Kommune dafür, dann macht sie dies in einer Allgemeinverfügung bekannt. Darin begründet sie ihre städtebaulichen Erwägungen und benennt das Gemeindegebiet, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll, inklusive der betreffenden baureifen Grundstücke.
Quelle: Portal der Landesregierung Baden-Württemberg.de Pressemeldung vom 27. Oktober 2021