Am 8. November 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in zweiter Lesung verabschiedet.
Die entsprechenden Änderungen der Landesbauordnung (LBO) sind nach Ihrer Verkündung im Gesetzesblatt Baden-Württemberg (Ausgabe Nr. 20, 24.11.2023, S. 417ff) am 25. November 2023 in Kraft getreten.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 8. November 2023 /Update am 8. Dezember 2023
April 2023: Die Landesregierung von Baden-Württemberg treibt gemeinsam mit den Kommunen die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung voran. Das Projekt "Virtuelles Bauamt" soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen. Noch in diesem Jahr sollen die ersten unteren Baurechtsbehörden Anträge digital bearbeiten und die Baugenehmigung digital bekanntgeben können. Wenn sich das Projekt weiterhin gut entwickle, sollten bis Ende nächsten Jahres alle am Projekt teilnehmenden unteren Baurechtsbehörden digital arbeiten können, erklärte Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, am 25. April 2023. 187 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg haben sich bereits für das Projekt angemeldet. Zwei weitere Behörden haben ihre Anmeldung bereits angekündigt, berichtete die Ministerin. "Diese positive Resonanz freut uns und lässt uns hoffen, dass sich letztlich alle Baurechtsbehörden im Land schnell für diesen Weg entscheiden werden. Eine Teilnahme ist jederzeit möglich", sagte Razavi.
"Das Bauwesen ist extrem komplex und vieles liegt auch nicht in unserem Entscheidungsbereich. Wo sich aber Möglichkeiten bieten, so wie hier, nutzen wir die Gelegenheit und möchten Verschlankung und Vereinfachung schnellstmöglich auf den Weg bringen. Wir erfüllen damit auch eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag", betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Um das "Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)" zu ermöglichen, hat das Landeskabinett entsprechende Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht.
Die wichtigsten geplanten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO):
Alle Verfahrensschritte sollen digital erfolgen
Das virtuelle Bauamt soll eine End-to-End Lösung sein: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen setzt dabei auf die Nachnutzung des "Digitalen Bauantrags" aus Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des "Einer-für-Alle-Prinzips (EfA)". Dabei entwickelt je nach Fachbereich ein Bundesland eine Software, die alle Bundesländer dann nutzen können.
Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler. "Niemand wird von dem Projekt überfordert", so Ministerin Razavi. "Für die Bauherren, bzw. für ihre Architektinnen und Architekten und Planerinnen und Planer, wird das Ganze nicht komplizierter, sondern einfacher. Und wir ermöglichen einen weichen Übergang bis Ende nächstes Jahres, sodass sich alle darauf einstellen können."
Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg"
Die Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)" wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt und dabei auch den landesrechtlichen Voraussetzungen angepasst. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 werden die ersten vier Baurechtsbehörden im Land die Plattform im Echt-Betrieb testen können. Sollten diese Tests erfolgreich verlaufen, können weitere Baurechtsbehörden im Land nach und nach das virtuelle Bauamt nutzen.
Als Beispiele für die Verfahren, die nun Stück für Stück digitalisiert werden, nannte Razavi das klassische Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Verfahren zur Entscheidung über Bauvoranfragen. Der Gesetzentwurf wurde für die Anhörung im Landtag freigegeben.
Quelle/Weitere Informationen: Landesregierung Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 25. April 2023