Um Vögel vor Stromschlägen besser zu schützen, sollen Freilandleitungen im Mittelspannungsnetz nachgerüstet werden. Das haben Umweltministerium, Naturschutzbund Baden-Württemberg, Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg sowie mehrere Netzbetreiber vereinbart. Immer noch droht vielen Vögeln an Mittelspannungsfreileitungen der Stromtod. Denn vor allem Großvögel wie Störche, Greifvögel oder Eulen nutzen die Freileitungsmasten als Sitz-, Schlaf- oder Brutplatz und können dabei die Isolatoren der Leitungen überbrücken oder die Leitungen kurzschließen. Und das trotz vieler Schutzmaßnahmen, die die Netzbetreiber in der Vergangenheit bereits ergriffen haben.
Zwar gibt das Bundesnaturschutzgesetz bereits vor, Masten von Mittelspannungsfreileitungen zum Schutz der Vögel vor Stromschlägen nachzurüsten. Bei vielen Strommasten haben sich die ursprünglich durchgeführten Schutzmaßnahmen inzwischen jedoch als unwirksam erwiesen. Die am 7. Juli 2022 unterzeichnete Vereinbarung bildet den erfolgreichen Schlusspunkt intensiver und konstruktiver Gespräche zwischen dem Umweltministerium, dem NABU Baden-Württemberg und dem VfEW als Vertreter von über 90 Prozent der baden-württembergischen Netzbetreiber. Mit dieser wird die Nachrüstung besonders gefährlicher Altmasttypen in drei Phasen auf Basis der aktuellen Schutzstandards beschlossen. Phase eins der Nachrüstung soll hiernach im Jahr 2027 abgeschlossen sein.
Rund 62.230 Kilometer Mittelspannungsleitungen gibt es in Baden-Württemberg. Davon sind 13.750 Kilometer Freileitungen, die restlichen rund 80 Prozent des Mittelspannungsleitungsnetzes sind als Kabel in der Erde verlegt. Netzbetreiber planen zudem, in den kommenden Jahren weitere Freileitungen durch Erdverkabelung zu ersetzen. Von der nun unterzeichneten Vereinbarung sind rund 26.000 Sondermasten in Baden-Württemberg betroffen, die teilweise bereits Vogelschutz aufweisen und nun nach und nach mit dem aktuellen Vogelschutzstandard nachgerüstet werden.
Quelle/Weitere Informationen: Landesregierung Baden-Württemberg, Landesportal, Pressemitteilung vom 7. Juli 2022