Baden-Württemberg unterstützt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch für gemeinschaftliche Wohnprojekte. Dies gab das Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen in Stuttgart bekannt. „Mit einem eigenen Förderansatz für gemeinschaftliche Wohnformen setzen wir im Bereich der Wohnraumförderung neue Impulse“, sagte Ministerin Razavi. Für 2023 und 2024 stehen dafür im Landeshaushalt insgesamt 32 Millionen Euro bereit.
Zum Auftakt des Förderangebots „Neues Wohnen“ hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen nun einen Projektaufruf „gemeinschaftliches Mehrgenerationenwohnen“ (PDF) veröffentlicht.
Sowohl individuell genutzte als auch gemeinschaftlich genutzte Räume können investiv gefördert werden. Die Förderung beträgt zehn Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, wobei 20 Prozent dieser Kosten vorab als Eigenkapital erbracht werden müssen. Im Gegenzug muss die Kaltmiete eines geförderten Wohnraums für einen Zeitraum von 15 Jahren um mindestens 20 Prozent niedriger sein als die ortsübliche Vergleichsmiete.
Durch den Projektaufruf haben Interessenten nun in einem ersten Schritt die Möglichkeit, bis zum 30. September 2023 ihre Projektideen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (per E-Mail an neues-wohnen@mlw.bwl.de) einzureichen.
Quelle/Weitere Informationen: Part of the Länd, Baden-Württemberg.de, Meldung 1. Juni 2023