Um die Herausforderungen des Klimawandels für eine sichere Wasserversorgung zu meistern, erstellen das Umweltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in den kommenden Jahren einen "Masterplan Wasserversorgung". Mit ihm werden alle relevanten Daten zur aktuellen Versorgungsstruktur sowie Prognosen zur Entwicklung der Wasserressourcen und des Trinkwasserbedarfs gesammelt zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Daten können Kommunen und Wasserversorger entscheiden, ob und wie die Wasserversorgung in ihrem Zuständigkeitsbereich optimiert werden muss.
"Hitze und Trockenheit haben im vergangenen Jahr sehr deutlich vor Augen geführt, dass der Klimawandel auch unsere Wasserversorgung beeinträchtigen kann", sagten die zuständigen Minister für Umwelt, Franz Untersteller, und für Verbraucherschutz, Peter Hauk. "Die Kommunen sind aufgerufen, sich frühzeitig mit möglichen Klimaauswirkungen zu befassen und sich vorzubereiten. Dabei wird der Masterplan eine wichtige Datengrundlage sein."
Bei einigen Kommunen hätten sich 2018 auf dem Höhepunkt der Trockenperiode bereits Schwachstellen bei der Wasserversorgung gezeigt, führte Minister Untersteller aus. Und viele private Eigenwasserversorger hätten wegen versiegender Quellen zeitweise auf eine Ersatzversorgung aus dem öffentlichen Trinkwassernetz umstellen müssen.
"Wenn wir in Baden-Württemberg weiterhin so selbstverständlich Wasser flächendeckend bereitstellen und nutzen wollen, müssen wir den künftigen Bedarf und die Entwicklung der Wassermenge vor dem Hintergrund des Klimawandels abgleichen und Konsequenzen daraus ziehen, insbesondere mit Blick auf Erneuerung und Ausbau der Infrastruktur", so Minister Untersteller.
Die Daten zur Wasserversorgung, die dann in den Masterplan einfließen, sollen landkreisscharf und unter Einbindung von Ingenieurbüros erhoben werden. Der Prozess ist auf fünf Jahre angelegt. Die Ministerien rechnen mit Kosten von rund 100.000 Euro für jeden Landkreis. Wichtiger Teil im Masterplan werden dann Maßnahmenvorschläge und kommunenscharfe Handlungsempfehlungen sein.
Quelle/Weitere Informationen: Umweltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, gemeinsame Presseerklärung vom 18. März 2019