Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum fördert in vier Schwerpunktbereichen sowohl kommunale als auch private Investitionen in Baden-Württemberg. Die Versorgung der Bevölkerung im Ländlichen Raum mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs ist dabei ein zentrales Anliegen.
"Aktuell beschäftigen fehlende Einkaufsmöglichkeiten, Schließungen von Gaststätten und Handwerksbetrieben viele Gemeinden und Bürger. Die Landesregierung will die Versorgung der Bürger vor Ort mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs bestmöglich unterstützen. Hohe Priorität im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) haben deshalb weiterhin Gemeinden, die solche Betriebe unterstützen wollen", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk anlässlich der neuen Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2021. Generell soll mit dem ELR zur Ankurbelung der Wirtschaft Unternehmensinvestitionen Priorität eingeräumt werden, so der Minister. Allerdings bleibe die Sicherung der Grundversorgung ein zentrales Anliegen des ELR.
Sowohl dem Einzelhandel, wie auch einigen Dienstleistern, vor allem der Gastronomie, falle es nicht immer leicht, den Bürgern eine breite Grundversorgung anzubieten. Mit der Corona-Pandemie habe sich dieser Trend leider noch verstärkt. "Hier wollen und müssen wir helfen", so der Minister. Eine veränderte Nachfrage und geänderte ökonomische Rahmenbedingungen erschwere den Anbietern ein auskömmliches Wirtschaften. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien seien wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung könnten auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen.
Sonderlinie Dorfgastronomie soll die Existenz kleiner Betriebe sichern
Um möglichst vielen Betrieben vor allem im Ländlichen Raum den Schritt in die Zukunft zu ermöglichen, werden im ELR seit dem Programmjahr 2020 in der Sonderlinie Dorfgasthäuser/Grundversorgung verstärkt Unternehmensinvestitionen in diesen Bereichen gefördert.
Fokus auf den Schwerpunkt "Innenentwicklung/Wohnen"
Der Fokus des ELR liegt weiterhin im Bereich "Innenentwicklung/Wohnen". Auch wird der sogenannte CO2-Speicherzuschlag beibehalten.
Eine Vielzahl an öffentlichen Einrichtungen, aber auch Einrichtungen zur Grundversorgung, sind nicht barrierefrei. Gerade bei Gebäuden älterer Baujahre ist der Zugang für Bürger mit Handicap häufig erschwert. Im ELR werden daher örtliche Koordinatoren bei der Durchführung sogenannter "Barrierefreiheitschecks" und auch investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen gefördert.
Aufnahmeanträge zum 30. September 2020 möglich
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2021 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2020 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 15. Mai 2020