Das Land Baden-Württemberg hat die Ausschreibung des Jahresprogramms 2023 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gestartet. Mit dem Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum wird Strukturentwicklung mit klimafreundlichem Bauen verbunden. Städte und Gemeinden können bis zum 30. September 2022 Anträge stellen.
Das ELR ist das Förderprogramm zur strukturellen Verbesserung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum Baden-Württembergs. Mit der Ausschreibung der Jahresprogramme werden die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift konkretisiert und die Förderung an den aktuellen Erfordernissen ausgerichtet. "Alle Anpassungen im ELR sind auf eine lebenswerte Zukunft ausgerichtet. Die Strukturentwicklung schafft Perspektiven für ein zeitgemäßes Leben in unseren Ländlichen Räumen und hat zugleich die Erreichung unsere Klimaziele im Blick", Peter Hauck, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am 24. Juni 2022 in Stuttgart, anlässlich der Ausschreibung (PDF) des ELR-Jahresprogramms 2023.
Klimaschutz gewinnt weiter an Bedeutung
Oberstes Ziel des ELR ist die Strukturentwicklung, die zunehmend unter dem Aspekt des Klimawandels zu sehen sei. "Klimaschutz ist heute zweifellos eine Querschnittsaufgabe. Eine moderne Strukturpolitik muss die Aspekte der Nachhaltigkeit und der Ressourceneffizienz beinhalten. Viele ELR-Fördermaßnahmen tragen deshalb zum Einsparen von Emissionen bei", sagte Minister Hauk. Eine funktionierende Grundversorgung und kurze Wege seien dabei wichtige Aspekte.
"Die Art, wie wir bauen und unsere Gebäude nutzen, ist jedoch ebenso wichtig. Seit einigen Jahren vergeben wir mit stets steigender Akzeptanz einen Förderbonus von fünf Prozent-Punkten bei Verwendung von CO2-speichernden Baustoffen. Oft wird der Bonus bei Holzbauprojekten vergeben. Diesen Ansatz weiten wir nun aus: Neubauprojekte sind im Förderschwerpunkt Arbeiten nur dann förderfähig, wenn die Tragwerkskonstruktion aus einem CO2-speichernden und damit klimafreundlichen Material errichtet wird", hob Minister Hauk hervor.
Der Minister plädiert in diesem Zusammenhang nachdrücklich für diese alternativen Baustoffe. Zum Beispiel müsse der Baustoff Holz anders als zum Beispiel Stahl oder Beton, nicht mit großem Energieaufwand hergestellt werden. "Überall dort, wo wir zum Beispiel Holz statt Beton nutzen können, sollten wir dies tun," sagte Hauk.
Weiternutzung von Gebäuden spart Emissionen
Bei der Umnutzung oder Modernisierung entfalle in der Regel dieser Aspekt. Wenn vorhandene Bausubstanz weiter genutzt wird, so sind bauliche Investitionen deshalb auch weiterhin ohne Vorgaben zu den Baustoffen förderfähig. Denn diese Maßnahmen tragen durch die Nutzung bestehender Bausubstanz und damit durch eine Eindämmung des Flächenverbrauchs ebenfalls zum Erreichen der Klimaziele bei. "Die Weiternutzung von Gebäuden beziehungsweise Gebäudeteilen ist im Vergleich zu klassischen Neubauten stets mit einem geringen Ausstoß an Emissionen verbunden", erklärte der Minister.
Neben den Zielen "Innenentwicklung und Wohnraumschaffung" stand in den letzten Programmjahren die Grundversorgung im Fokus des ELR. Dorfläden, Lebensmittelgeschäfte, gastronomische Angebote und so manch kleinere oder größere Dienstleistungseinrichtung – alle diese Beiträge zur Grundversorgung sind wichtig, um auch im Ländlichen Raum gut versorgt zu sein. Tragen investive Maßnahmen zur Verbesserung der Grundversorgung bei, so werden sie im ELR weiterhin prioritär gefördert. "Die Bürgerinnen und Bürger sollen in ihrem Ort alles vorfinden, was sie im Alltag brauchen. Das ist nicht nur nachhaltig, sondern in erster Linie ein Gewinn für die Lebensqualität im Dorf. Morgens beim Bäcker nicht nur Brötchen zu kaufen, sondern damit einen netten Plausch zu verbinden, das tut einfach gut und trägt zur Zufriedenheit und zum Zusammenhalt bei", sagte der Minister abschließend.
In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2023 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).
Digitale Antragstellung bis 30. September 2022
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2023 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen erläutern.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2022 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen. Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 26. Juni 2022
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