Vergabe- und Bauvertragsrecht
Die neue VwV Beschaffung und ihre Auswirkung auf die Vergabepraxis in Baden-Württemberg
- Termin
- 10.04.2025
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB255804
Zum 1. Oktober 2024 hatte die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung vom 23. Juli 2024) reformiert und dabei die Wertgrenzen für Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich auf 100.000 Euro deutlich erhöht. Aktuell überarbeitet das Innenministerium nun auch die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV). Direktaufträge sollen auch für Vergabestellen der Kommunen künftig bis zu einem Wert von 100.000 Euro sowohl für Liefer- und Dienstleistungen als auch für Bauvergaben möglich sein. Bisher gilt für Kommunen für Direktaufträge eine Wertgrenze von 10.000 Euro.
Quelle/Weitere Informationen: Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 27. November 2024