Baden-Württemberg: Anhebung der Wertgrenzen für die Vergabe im kommunalen Bereich bis Ende 2026

Juli 2024

Im Rahmen der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg hat das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen die Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich befristet bis zum 31. Dezember 2026 angehoben. Begründet wird dies mit der aktuellen Situation, insbesondere den andauernden, auch konjunkturellen, Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine mit u.a. erheblichen Preissteigerungen v.a. im Baubereich sowie der Krise in der Baubranche und im Wohnungsbau.

Danach können kommunale Auftraggeber Bauaufträge bis zu 1 Mio. Euro netto beschränkt ohne Teilnahmewettbewerb ausschreiben und bis zu 100.000 Euro netto freihändig vergeben. Für Direktaufträge gilt eine Wertgrenze bis 10.000 Euro netto.

Bei kommunalen Liefer- und Dienstleistungen sind beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu 221.000 Euro netto zulässig und Verhandlungsvergaben bis zu 100.000 Euro netto. Für entsprechende Direktaufträge gilt eine Wertgrenze von bis zu 10.000 Euro netto.

Sonstige vergaberechtliche Grundsätze gelten weiterhin. Die erhöhten Wertgrenzen finden Anwendung bei noch nicht begonnenen Vergabeverfahren, die bis zum 31. Dezember 2026 begonnen werden.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg,
Rundschreiben "Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich" vom 21. Mai 2024 (PDF)

 

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