Auslegungserlass zur VOB/A 2019 veröffentlicht

März 2020

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 26. Februar 2020 angesichts von bei Anwendung der VOB/A 2019 gemachten Erfahrungen und aufgetretenen Fragen einen Auslegungserlass zur VOB/A 2019 veröffentlicht. Zwecks einheitlicher Auslegung und Anwendung werden in dem Erlass zahlreiche Hinweise, u. a. zur Zulässigkeit der freihändigen Vergabe und des Direktauftrags, zur Abgabe mehrerer Hauptangebote oder auch zum Nachreichen von Unterlagen gegeben. Quelle: https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/Vergaberecht/Aktuelles/BMI-Auslegungserlass/