Aufstockung des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau (KFN)"

Mai 2023

Das Bundesbauministerium hat in diesem Jahr eine Neubauförderung gestartet, mit der sowohl das klimafreundliche Bauen als auch die Bildung von Wohneigentum gefördert wird. Dafür steht seit 1. März 2023 eine Summe in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Da das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" so gut angenommen wird, erfolgt jetzt mit Unterstützung des Bundesfinanz- und des Bundeswirtschaftsministeriums eine Aufstockung um 888 Millionen Euro.


Die Neubauförderung besteht aus zwei Programmen:
Mit dem Programm "Klimafreundlicher Neubau" werden Neubauvorhaben gefördert, bei denen der CO2-Fussabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist, und die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen.

Zum 1. Juni 2023 startet das Programm "Wohneigentumsförderung für Familien", das Familien mit kleinen und mittleren Einkommen dabei unterstützt, ein eigenes Haus zu bauen und gleichzeitig etwas für die Altersvorsorge zu machen. Familien mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro (pro Kind plus 10.000 Euro) erhalten zinsverbilligte Kredite. Die Förderkonditionen werden in Kürze vorgestellt.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 26. Mai 2023


Neues Förderprogramm für Klimafreundlichen Neubau gestartet

März 2023: Mit dem neuen Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau (KFN)" des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sollen klimafreundliche Neubauvorhaben gefördert werden, bei denen der CO2-Fussabdruck über den gesamten Lebenszyklus der Gebäude gering ist. Für das KFN-Programm stehen in 2023 insgesamt 750 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung, davon 650 Millionen Euro für Wohngebäude. Die KFN-Neubauförderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die neben dem Neubau die Sanierung von Gebäuden mit insgesamt 13,9 Milliarden Euro fördert.

Die Neubauförderung des BMWSB rückt mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) zum ersten Mal den Fokus von der reinen Energieeffizienz hin zum ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Seit dem 1. März 2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen.

Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern ausschließlich Zinsverbilligungen geleistet. Das sei aufgrund der deutlich gestiegenen Marktzinsen für Baufinanzierungen zielführender, so das BMWSB. Die hohe Zinsverbilligung ermögliche beispielsweise zum Start des Programms am 1. März 2023 einen Endkundenzins in Höhe von 0,9 % p.a. (eff.) für den Neubau von Wohngebäuden bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Ein Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von 10 Jahren und 10-jähriger Zinsbindung hat aktuell sogar einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 % p.a. Die zusätzlich eingebrachte Zinsverbilligung kompensiert den Wegfall der Tilgungszuschüsse der bisherigen Neubauförderung für Wohngebäude aus der BEG-Förderung.

KFN auf einen Blick

  • Programmstart am 01.03.2023
  • Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten. Zum Start des Programms liegen die Zinssätze rund 3%-Punkte niedriger als vergleichbare Baufinanzierungsangebote. Kommunen erhalten Investitionszuschüsse
  • erhöhte Förderung bei Nachweis des zusätzlichen Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG)
  • mehr Infos unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html
  • tagesaktuelle Zinskonditionen unter: www.kfw.de/konditionen

Gezielte Unterstützung für die Realisierung von klimafreundlichen Wohnungen
Bauherren (Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen, Investoren) und Erstkäufer erhalten von der KfW-Bank für klimafreundliche Wohngebäude je Wohneinheit einen vergünstigten Kredit i.H.v. maximal 100.000 Euro. Sollte das Wohngebäude zusätzlich mit Nachweis des QNG, dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, errichtet werden, sogar bis zu 150.000 Euro.

Bauherren von Nichtwohngebäuden können max. 10 Millionen Euro zinsverbilligte Kredite erhalten (bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettofläche). Bei Vorliegen des QNG-Standards steigt der zinsverbilligte Kredit sogar auf max. 15 Millionen Euro (bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche).

Förderanträge müssen grundsätzlich vor dem Vorhabenbeginn über die eigene Hausbank bei der KfW-Bank gestellt werden. Kommunen und Landkreise stellen ihren Förderantrag direkt bei der KfW-Bank. Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.

Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus im Blick – Einbindung von Energie-Experten ist Voraussetzung
Für die Beantragung der Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Dieser prüft und bestätigt die Einhaltung energetischer Gebäudestandards und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus. Unter www.energie-effizienz-experten.de können Experten deutschlandweit gefunden werden. Für ein Bauvorhaben mit QNG ist eine QNG-Zertifizierungsstelle hinzuzuziehen. Unter www.qng.info befindet sich eine Liste der Zertifizierungsstellen.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 1. März 2023 / https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html