Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis zum 31. August 2022 verlängert. Dies hat der Bundesrat mit seiner am 8. April 2022 beschlossenen Zustimmung (BR Drs. 151/22) ermöglicht.
Vereinfachte Einreise
Geflüchtete aus der Ukraine, die noch keine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz erhalten haben, können sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten. Diejenigen, die noch nach Deutschland kommen, können vereinfacht in das Bundesgebiet einreisen.
Aufenthaltstitel erst im Bundesgebiet
Hintergrund: Die aktuell geltende, allerdings bis 23. Mai 2022 befristete Ausnahmeverordnung befreit einen weiten Kreis von Kriegsflüchtlingen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels und bestimmt, dass diese einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen können. Sie erleichtert Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, die nicht ohne weiteres die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, unbürokratisch Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland. Zugleich verhindert sie eine Überlastung insbesondere der Ausländerbehörden.
Verlängerung bis Ende August
Durch die nun beschlossene Änderungsverordnung gelten die aktuellen Ausnahmeregelungen bis zum 31. August 2022 fort. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Ausländerbehörden die eingereichten Anträge nicht bis zum 23. Mai 2022 abarbeiten können. Außerdem sei ein hohes Aufkommen an Einreisen auch über den 23. Mai 2022 hinaus zu erwarten.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 8. April 2022