Die Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten fordert die Bundestagsfraktion Die Linke in einem Antrag (BT Drs. 20/236). Das kommunale Vorkaufsrecht sei für viele Kommunen ein wichtiges Mittel, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, den Mietenanstieg zu stoppen und den sozialen Zusammenhalt in den Städten zu erhalten, heißt es in der Vorlage. Insbesondere gelte dies für Milieuschutzgebiete, „in denen der Verdrängungsdruck nachweislich besonders hoch ist“. Als Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom November 2021 sei aber das kommunalen Vorkaufsrecht nicht mehr in Fällen der Annahme „erhaltungswidriger Nutzungsabsichten“ anwendbar, sondern lediglich bei vorliegenden baulichen Mängeln oder Missständen. Dies mache die bisherige Praxis der Kommunen zur Anwendung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten nahezu unmöglich.
Die Bundesregierung müsse daher einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares gemeindliches Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten vorlegen, verlangt die Linksfraktion. Dieser müsse auch die Anwendung des Vorkaufsrechts bei zukünftig zu erwartender erhaltungswidriger Nutzungsabsicht ermöglichen. „Damit das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten als wichtiges kommunales Instrument gegen Verdrängung erhalten bleibt und schnellstmöglich wieder Anwendung finden kann, ist eine sofortige rechtssichere Neufassung des Vorkaufsrechts notwendig“, heißt es in dem Antrag. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 10. Dezember 2021