Anpassung an den Klimawandel in den Städten – Handreichung des DST erschienen

März 2019

Die Kommunen tätigen eine Vielzahl an Investitionen in den Bau und Betrieb von Gebäuden, Plätzen und Infrastrukturen. Beim Bau von Schulen und Kindergärten, Theatern, Bibliotheken, Sporthallen, Schwimmbädern, Straßen oder öffentlichen Räumen in den Stadtteilzentren und Innenstädten sind die Kommunen für deren Gestaltung, Instandhaltung und Betrieb über den gesamten Lebenszyklus verantwortlich. Gleichzeitig hat das Bauwesen insgesamt einen erheblichen Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß. Ein nachhaltiges und suffizient handelndes Bauwesen kann einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten.

Die Handreichung des Deutschen Städtetages (DST) stellt im ersten Teil die Grundlagen, Zusammenhänge und Entwicklungen der letzten Jahre dar. Im zweiten Teil werden Anforderungen und Empfehlungen formuliert, die eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema in den Kommunen ermöglichen sollen. Das soll dazu dienen, Positionen in den Kommunen selbst zu bestimmen. Neu ist hierbei, dass die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie und Soziales) mit den Strategien zur Umsetzung verknüpft werden.

Der Maßnahmen- und Forderungskatalog zur Anpassung an den Klimawandel in den Städten zeigt wichtige Handlungsfelder für die zukünftige Ausrichtung des Anpassungsprozesses auf. Er ist in den zuständigen Fachgremien des Deutschen Städtetages erarbeitet und vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages in seiner 224. Sitzung am 20. Februar 2019 in Hamm beraten und begrüßt worden.

Der Maßnahmenkatalog enthält Hinweise und Anregungen für die Arbeitsfelder Gesundheit, Katastrophenschutz, Stadtplanung, Städtebau, Stadtgrün, Mobilität und Verkehr, Wasser, Boden, sowie Biotop- und Artenschutz. Zusätzlich wird ein Ausblick gegeben über den notwendigen ganzheitlichen Planungsansatz zur Klimaanpassung und die Koordination der einzelnen Maßnahmen durch eine entsprechende Stelle vor Ort. Quelle: Deutscher Städtetag, 28. März 2019