Am 11. November 2024 findet die Anhörung zur Novellierung des Baugesetzbuches durch den Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen statt. Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (BT Drs. 20/13091). Darin ist vorgesehen, die mit dem Baulandmobilisierungsgesetz im Jahr 2021 eingeführten Instrumente weiterzuentwickeln und gegebenenfalls zu verlängern, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, schneller planen und bauen zu können sowie mehr Klimaschutz und Klimaanpassung zu erreichen. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, möglich werden, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Außerdem soll leichter verdichtet gebaut werden können, zum Beispiel in zweiter Reihe in Höfen oder Gärten. Die kommunalen Vorkaufsrechte werden verbessert.
Als Sachverständige sind geladen: Bernd Düsterdiek (Deutscher Städte- und Gemeindebund), Tine Fuchs (Zentraler Immobilienausschuss), Axel Gedaschko (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen), Hilmar von Lojewski (Deutscher Städtetag), Thomas Lüttgau (Deutscher Anwaltverein), Friederike Mechel (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg), Judith Nurmann (Architects for Future Deutschland), Dirk Salewski (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen), Nadine Schartz (Deutscher Landkreistag) und Melanie Weber-Moritz (Deutscher Mieterbund).
Die Öffentliche Anhörung findet als Hybridsitzung mit dem Programm Zoom statt. Die Sitzung ist als Videoaufzeichnung unter https://www.bundestag.de/mediathek 24 Stunden später abrufbar.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 22. Oktober 2024