Nach der Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms nebst dem Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung beim Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 erkundigt sich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/21634). Die Fraktion möchte wissen, welche Länder nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Regelungen zur Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte erlassen haben und wie die Schulen bisher den im Sofortausstattungsprogramm erwähnten "besonderen Bedarf an mobilen Endgeräten zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden" einschätzen. Auch interessiert die Fraktion, wie viele Schulen/Schulträger bereits Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm beantragt und wie viele dieser gestellten Anträge erfolgreich bewilligt wurden.
Als Reaktion auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Lehrbetrieb hat die Bundesregierung im vergangenen Mai einen Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 in Kraft gesetzt, schreibt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Dieser solle Schulen dabei unterstützen, bedürftigen Schülern mobile Endgeräte leihweise zur Verfügung zu stellen sowie die nötige Ausstattung zur Erstellung professioneller online-Lehrangebote zu beschaffen. Dazu seien 500 Millionen Euro Bundesmittel bereitgestellt worden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 859 vom 19. August 2020