Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein – Gesetzentwurf in Landtag eingebracht

Juni 2024

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes in den Landtag eingebracht. Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) vom 8. Februar 2019 soll mit vorliegendem Gesetzentwurf angepasst werden.

Die Ausnahmeregelungen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber und von Konzessionen, die bislang nur in der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO) genannt sind, sollen im Interesse der Rechtsklarheit und Einheitlichkeit mit den weiteren Ausnahmen redaktionell unmittelbar in das Gesetz übernommen werden.

Die im VGSH genannte Fassung der VOB/A entspricht nicht mehr der aktuellsten Fassung. Die derzeit aktuelle Fassung ist nur in der SHVgVO genannt. Mit der Übernahme der aktuell für anwendbar erklärten Fassung wird die aktuelle Rechtslage im Gesetz im Rahmen der übrigen redaktionellen Anpassungen nachvollzogen.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf die Streichung des bisherigen § 4 Abs. 1 VGSH vor. Dieser enthält eine Regelung zum Vergabemindestlohn in Schleswig-Holstein, der als Lohnuntergrenze der Höhe nach nicht mehr relevant sei, weil er zwischenzeitlich durch den Bundesmindestlohn nach Mindestlohngesetz (MiLoG) überholt worden sei.

Quelle/Weitere Informationen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (LT-Drs. 20/2286 vom 25.06.2024)