Das sächsische Kabinett hat am 21. Juli 2020 beschlossen, die Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes zur Anhörung freizugeben. Der Entwurf sieht vor, dass es den sächsischen Kommunen künftig wieder ermöglicht wird, umfassende Baumschutzsatzungen zu erlassen und die Genehmigungsfiktion für Fällanträge von derzeit drei auf sechs Wochen zu erhöhen.
Umweltminister Wolfram Günther: "Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem wirksamen Schutz von Bäumen und anderen Gehölzen. Außerdem geben wir den Kommunen ein Stück Selbstverwaltung zurück. Unsere Städte werden immer wärmer und trockener. Bäume sind enorm wichtig für das Klima in geschlossenen Siedlungen. Angesichts des dritten Dürrejahres in Folge sehen wir: Bäume brauchen jetzt erst recht Schutz. Und wenn etwas gefällt wird, muss es Ersatzpflanzungen geben."
Die Regierungsparteien haben im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, den Kommunen den Erlass von umfassenden Baumschutzsatzungen zu ermöglichen, damit diese die Interessen des Naturschutzes mit jenen der Grundstückseigentümer in ein besseres Verhältnis bringen können. Die Umsetzung dieses Punkts und die Erhöhung der Genehmigungsfiktion für Fällanträge von drei auf sechs Wochen erfordern eine Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Das Vorhaben wurde zudem vom Koalitionsausschuss als eines der Schwerpunktvorhaben des laufenden Jahres bestätigt. Unverändert werden für Fällanträge keine Gebühren erhoben. Ab August 2020 werden Gemeinden, Behörden und Verbände zum Gesetzesentwurf angehört. Im Herbst befasst sich der Sächsische Landtag mit dem Gesetz, es soll noch vor Jahreswechsel in Kraft treten. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Pressemitteilung vom 21. Juli 2020