Das niedersächsische Kabinett hat am 29. Juni 2021 den Gesetzentwurf für eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) sowie seine Einbringung in den Landtag beschlossen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen dienen der Anpassung landesrechtlicher Vorschriften über das Raumordnungsverfahren an geänderte Vorgaben im Raumordnungsgesetz des Bundes, das in diesem Monat in Kraft tritt.
Der Entwurf der Änderung des NROG hat vor allem das Ziel der Rechtsbereinigung durch redaktionelle Änderungen. Punktuell soll auch vom Bundesrecht abgewichen werden, weil sonst einige bisher mögliche und bewährte landesrechtliche Regelungen zur Beschleunigung von Raumordnungsverfahren künftig entfallen würden. Beschleunigte Raumordnungsverfahren sind relevant für die nicht UVP-pflichtigen Höchstspannungsleitungen, die als Seekabel verlegt werden, um Windenergieanlagen auf See an das Leitungsnetz an Land anzubinden. Das bedeutet: Die Reglungen sind wichtig für die zügige Umsetzung der Energiewende.
Bei Raumordnungsverfahren handelt sich um frühzeitige Prüfverfahren für Großprojekte, um deren Raum- und Umweltverträglichkeit zu untersuchen und einen geeigneten Standort oder eine geeignete Trasse zu identifizieren. Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsische Staatskanzlei, Pressemitteilung vom 29. Juni 2021