Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes - Niedersachen will Carsharing in Städten, Straßen- und Radwegeplanung erleichtern

September 2019

Die niedersächsische Landesregierung will den Bau von Straßen und Radwegen in Niedersachsen beschleunigen. Dazu soll das niedersächsische Straßengesetz geändert werden. Das Niedersächsische Kabinett hat am 17. September 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Straßengesetzes zur Beteiligung der Umwelt- und Verkehrsverbände freigegeben. Er enthält unter anderem die geänderten Regelungen für den Bau selbständiger Radwege, für die Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren und für Parkplätze von Carsharing-Fahrzeugen in Städten.


Selbständige Radwege verlaufen nicht neben einer Straße und sind damit auch nicht Teil einer Straße. Künftig sollen Kommunen für die Planung eines solchen Radweges Planfeststellungsverfahren durchführen und dafür Kooperationsvereinbarungen der Vorhabenträger (zum Beispiel Straßenbauämter) abschließen können. So sollen kreis- oder gemeindeübergreifende Vorhaben aus einer Hand geplant werden können.

Für stationsgebundene Carsharing-Fahrzeuge sollen Kommunen künftig reservierte Parkplätze ausweisen können. Bedarf gibt es insbesondere in Innenstädten und stadtnahen Wohnquartieren.

Beim Bau von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen soll das Planfeststellungsverfahren beschleunigt werden. Wie bereits bei Bundestraßen möglich, sollen die Planungsfeststellungsbehörden auch bei Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, auf die förmliche Erörterung verzichtenoder ein vereinfachtes Verfahren (sogenannte Plangenehmigung) durchführen können.

Verkehrsminister Bernd Althusmann: "Für eine schnellere Umsetzung von Straßenbauprojekten gibt es leider kein Allheilmittel, aber die Attraktivität von Städten und ländlichen Regionen entscheidet sich über ihre Erreichbarkeit. Das gilt für Bürger gleichermaßen wie für Unternehmen. Alles, was dazu gehört, Bau und Erhalt von Straßen und Radwegen, genauso wie der Schienenverkehr, muss daher für uns höchste Priorität haben." Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsische Landesregierung, Pressemitteilung vom 17. September 2019