Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in Kraft getreten

März 2020

Das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich enthält Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlanken sollen.

Die darin enthaltene Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes sieht eine andere Kostenaufteilung zwischen Bund, Bahn und Kommunen als bisher vor. Künftig sollen der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die jeweilige Eisenbahnkreuzung liegt, ein Sechstel der Kosten tragen. Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden. Das Gesetz ist nach Zustimmung des Bundesrates am 12. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 13. März 2020 in Kraft getreten.
Quelle: Bundesgesetzblatt I Nr. 11 vom 12. März 2020, S. 433 ff.