Änderung der Bayerischen Bauordnung – Abstandsflächenpflicht für Mobilfunkmasten im Außenbereich entfällt

Januar 2023

Im "Pakt Digitale Infrastruktur" haben der Freistaat Bayern, Mobilfunkbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände in Bayern im letzten Jahr Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus vereinbart.

Am 24. Januar 2023 hat der bayerische Ministerrat die dazu notwendigen Änderungen in der Bayerischen Bauordnung gebilligt. Künftig entfällt im Außenbereich die Abstandsflächenpflicht für Mobilfunkmasten. Außerdem können die Masten im Außenbereich bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter) und im Innenbereich von 15 Metern (bisher 10 Meter) ohne Baugenehmigung errichtet werden. Ebenfalls verfahrensfrei sollen darüber hinaus temporäre Masten ohne Höhenbegrenzung sein, wenn diese für maximal 24 Monate aufgestellt werden und zur Schließung einer bestehenden Versorgungslücke erforderlich sind.

Mit dieser Gesetzesänderung, die nun in die Verbändeanhörung gehen wird, will die Landesregierung die Weichen für einen unbürokratischeren und schnelleren Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern stellen.

Quelle/Weitere Informationen: Bayerische Staatsregierung, Bericht aus der Kabinettsitzung am 24. Januar 2023