Um die Digitalisierung der Verwaltung in Baden-Württemberg voranzubringen, hat die Landesregierung weitere Mittel zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beschlossen. Baden-Württemberg stehe als Flächenland mit über 1.100 Kommunen vor einer besonderen Herausforderung bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl in Stuttgart. Mit einem Kabinettsbeschluss zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehe nun das Fundament der weiteren Umsetzung von Onlinediensten im Land.
Der Staatshaushaltsplan sieht in einer Rücklage im Einzelplan zwölf Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro zur Umsetzung des OZG vor. Die unter Federführung des Innenministeriums erstellte Kabinettsvorlage zur sogenannten "OZG-Rücklage" wurde am 21. Juni 2023 beschlossen. Daraus sollen die Ressorts ihren finanziellen Mehrbedarf für die Umsetzung des OZG decken. Beschlossen wurden insbesondere konkrete Digitalisierungsmaßnahmen, welche die einzelnen Ressorts nun umsetzen.
Durch die nun zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel soll die Digitalisierung in Baden-Württemberg weiter Fahrt aufnehmen. Der Beschluss in der Ministerratssitzung ist der Startschuss für die konkrete Umsetzung zahlreicher Projekte durch die beteiligten Ressorts.
Quelle/Weitere Informationen: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Digitale Verwaltung Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21. Juni 2023