600 Verwaltungsleistungen ab 2023 (OZG) kommunal digital

Januar 2021

Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sollen sich ab dem Jahr 2023 praktisch alle Verwaltungsleistungen in Deutschland digital abwickeln lassen. Das Projekt ist gut gestartet und hat  vielversprechende Ergebnisse vorzuweisen. Im Rahmen des Konjunkturpakets wurde es mit zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 3 Milliarden Euro ausgestattet. Die nächste Zeit wird darüber entscheiden, ob das anspruchsvolle Vorhaben ein Erfolg wird. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der IT-Planungsrat haben in den ersten drei Jahren der OZG-Umsetzung viel richtig gemacht: klarer Fokus auf die Nutzer, Bündelung von Leistungen in Themenfeldern, Einführung agiler Arbeitsformen und Methoden. Im Ergebnis hat die ressort-, ebenen-, und verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit durch diese Aktivitäten schon jetzt eine neue Qualität bekommen. Davon konnten auch die Kommunen direkt oder indirekt profitieren.

Hochgerechnet auf ganz Deutschland ist die aktive OZG-Szene nach wie vor überschaubar. Insbesondere für viele kleinere Kommunen klingen Begriffe wie FIM, FINK, FITKO, FIT-Store, FIT-Connect, SDG, OnceOnly, eIDAS oder EfA-Prinzip wie eine verwaltungsinterne Geheimwissenschaft – auch, weil der Informationsfluss in die kommunale Ebene nach wie vor nicht optimal funktioniert. Was jedoch in diesem Fall weniger am BMI oder dem IT-Planungsrat liegt. Die Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene sind es, die jetzt stark gefordert sind, den Prozess der OZG-Umsetzung überall in die Fläche zu bringen.
Was in den kommenden zwei Jahren im OZG-Prozess ansteht, ist eine Herkulesaufgabe. Gut 600 Verwaltungsleistungen (hinter denen sich rund 6.000 Einzelleistungen verbergen) gilt es, flächendeckend in Deutschland umzusetzen – also in fast 11.000 Kommunen.

Quelle/Weitere Informationen: Meldung "Anspruch und Wirklichkeit" auf www.kommune21.de vom 11. Januar 2021