Für die Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten stellt der Bund kurzfristig 50 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entsprechend eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu zehn Millionen Euro für 2020 und eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von bis zu 40 Millionen für 2021 genehmigt, wie aus einer Unterrichtung (BT Drs. 19/23450) zur Haushaltsführung 2020 hervorgeht.
Die genehmigten 50 Millionen Euro sind laut Unterrichtung Teil eines neuen, befristeten Förderprogramms "COVID-19-Programm: Förderung infektionsschutzgerechter raumlufttechnischer Anlagen" (Förderrichtlinie, PDF), das der Koalitionsausschuss am 25. August 2020 beschlossen hatte.
Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) versorgen Räume mit Frisch- und Umluft und können somit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören nicht nur der Erwerb und Einbau von Filtertechnik mit Virenschutzfunktion, sondern auch umfangreiche Umbaumaßnahmen. So kann beispielsweise die Umrüstung einer Umluftanlage zu einer Zuluftanlage gefördert werden. Auch die Ergänzung von Messtechnik zur verbesserten Steuerung der Anlage wird gefördert.
Gewährt werden finanzielle Zuschüsse für die entsprechende Um- und Aufrüstung von stationären RLT-Anlagen. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro pro Anlage. Der Bund stellt für die Förderung insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen. Mit der Durchführung dieses Förderprogramms hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Förderanträge können bis 31. Dezember 2021 beim BAFA mit einem elektronischen Antragsformular gestellt werden.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Pressemitteilung vom 19. Oktober 2020 / Heute im Bundestag (hib 1112/2020) vom 20. Oktober 2020