Zur Förderung von Bau, Sanierung und Ausstattung von Kindertageseinrichtungen und Stellen der Kindertagespflege ist eine neue Förderrichtlinie "Kinderbetreuungsfinanzierung Bund (FöriKiB)" erlassen worden. Damit können Fördermittel aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes abgerufen werden. Der Fördersatz kann bis zu 90 Prozent betragen. "Der Höchstfördersatz unterstützt unser Ziel, das Geld möglichst schnell in den Ausbau der Betreuungsplätze fließen zu lassen", so Kultusminister Christian Piwarz.
Mit der Förderrichtlinie können Betreuungsplätze für Kinder im Alter bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Für die Jahre 2020 und 2021 stehen Sachsen aus dem Bundesprogramm insgesamt rund 48 Millionen Euro zur Verfügung. Im Vorfeld konnten die kommunalen Spitzenverbänden zu einem Entwurf der Förderrichtlinie Stellung nehmen.
Um das Förderverfahren zu vereinfachen und gleichzeitig gerechter zu gestalten, sind die verfügbaren Fördermittel entsprechend der Kinderzahlen in Budgets auf die Landkreise und Kreisfreien Städte aufgeteilt worden. Die kommunalen und freien Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen melden die in Frage kommenden Einzelmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 an den jeweiligen Landkreis oder die jeweilige Kreisfreie Stadt. Die Fördermittel müssen bis zum 30. Juni 2021 bewilligt sein, da sonst die Gelder wieder an den Bund zurückgegeben werden müssen. Die enge Zeitschiene ist aufgrund von Bundesvorgaben erforderlich. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Pressemitteilung vom 6. Oktober 2020