Die Bundesregierung hat auf ihren Liegenschaften 4.685 Erbbaurechte vergeben. Das sind fast zweieinhalbmal so viel wie 1990 (1.908), wie aus der Antwort (19/14362) auf eine Kleine Anfrage (19/13386) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht. Die Zahl der Grundstücke, auf denen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) diese Rechtsform anwendet, liegt bei 3.991. Im vergangenen Jahr hat die BImA insgesamt etwa 4,5 Millionen Euro Erbbauzinsen eingenommen.
In der Antwort äußert sich die Bundesregierung zu weiteren Aspekten rund um Erbbaurechte; sie verteidigt zudem, dass es für diese Form keine Ausnahmen bei der Grunderwerbsteuer gibt. "Nach dem Grunderwerbsteuergesetz stehen Erbbaurechte den Grundstücken gleich." Schuldner der Grunderwerbsteuer seien die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen als Gesamtschuldner – bei der Bestellung eines Erbbaurechts der Grundstückseigentümer und der Erbbauberechtigte.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1350 vom 2. Dezember 2019