Mit der am 31. Oktober 2023 veröffentlichten überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable-Energy-Directive, RED III) erhöhte die EU die Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien. Hiernach müssen die Mitgliedsstaaten dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Brutto-Endenergieverbrauch der EU bis 2030 mindestens 42,5 Prozent beträgt. Die in der Richtlinie getroffenen Maßnahmen sollen die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen. Zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele enthält die Richtlinie eine Reihe von Forderungen und Vorgaben an die Mitgliedsstaaten.
Im Mittelpunkt steht dabei das Konzept sogenannter „Beschleunigungsgebiete“. Artikel 15c der geänderten Richtlinie (EU) 2018/2001 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, in denen für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ein besonderes, beschleunigtes Genehmigungsverfahren gelten soll. Die Ausweisung solcher Gebiete ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die mit dem hier in Rede stehenden Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie umgesetzt werden sollen.
Der vorliegende Referentenentwurf und die damit verbundenen Änderungen des Windflächenbedarfsgesetzes, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, des Baugesetzbuchs, des Raumordnungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werden als Richtlinienumsetzung mit der Intention der Verfahrensbeschleunigung grundsätzlich begrüßt. Der vhw unterstützt die Bemühungen, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens voranzutreiben.
Es liegt auf der Hand, dass die ambitionierten Ausbauziele für erneuerbare Energien in Europa und Deutschland nur mit ebenfalls ambitionierten Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben werden können. Allerdings ist die Taktfolge der Novellen im Bereich von Umwelt und Erneuerbaren Energien in letzter Zeit so außergewöhnlich kurz, dass die Anwendungspraxis - wie wir als Fortbildungsanbieter immer wieder beobachten - hier vielfach kaum noch Schritt halten kann.
Das im Mittelpunkt der Novelle stehende Konzept der Beschleunigungsgebiete führt zu einem Paradigmenwechsel in den Planungs- und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien.