In unserer neu erschienenen vhw werkSTADT Nr. 68 setzt sich der Autor Fabian Rohland (vhw e.V.) vertiefend mit dem § 201a BauGB auseinander. Um der Wohnungskrise zu begegnen, bedarf es eines flexiblen Instrumentariums, das den spezifischen lokalen Bedarfen und Herausforderungen der Wohnraumversorgung gerecht wird. Ein wesentlicher Schritt in diesem Zusammenhang war die Einführung des Baulandmobilisierungsgesetzes im Juni 2021, das darauf abzielte, die kommunale Handlungsfähigkeit zu stärken und die Mobilisierung von Bauland zu erleichtern. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzesvorhabens war die Schaffung einer Verordnungsermächtigung für die Bundesländer gemäß § 201a BauGB. In der nun vorliegenden werkSTADT werden zunächst die Hintergründe zur Verordnungsermächtigung nach § 201a BauGB sowie die aktuelle Anwendung der Rechtsverordnung auf Länderebene aufgezeigt. Im Anschluss erfolgt ein Vergleich zwischen der derzeit gültigen Gebietskulisse nach § 201a BauGB und einer kleinräumigen Betrachtung der Wohnungsmärkte. Zudem wird näher auf die in der bisherigen Praxis angewandten Verfahren zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt eingegangen und abschließend der Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung und dessen Implikationen für die Weiterentwicklung des § 201a BauGB betrachtet.