Zum 1. Januar 2021 tritt die Zweite Wohngeldnovelle (Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2BeprEntlG) in Kraft, die eine Erhöhung des Wohngeldes für über 1 Million Wohngeldempfängerinnen- und -empfänger vorsieht. Das Wohngeldvolumen wird insgesamt um 10 Prozent – rund 120 Millionen Euro jährlich – erhöht. Ein 2-Personen-Haushalt erhält damit durchschnittlich 12 Euro mehr Wohngeld pro Monat.
Die Wohngelderhöhung ist Teil des von der Bundesregierung im Oktober 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030, das eine CO2-Bepreisung im Gebäudebereich vorsieht. Sie trägt dazu bei, höhere Heizkosten, die durch die CO2-Bepreisung entstehen, für Haushalte mit niedrigem Einkommen auszugleichen.
Mit der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme wird zum 1. Januar 2021 ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung umgesetzt. Die CO2-Bepreisung ist dabei aus Sicht der Bundesregierung ein geeigneter Weg, um Emissionen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Im Klimaschutzprogramm ist vorgesehen, die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben. Um Wohngeldhaushalte gezielt bei den Heizkosten zu entlasten, wird daher das Wohngeldvolumen, das Bund und Länder gemeinsam je zur Hälfte aufbringen, erhöht.
Die Entlastung erfolgt in Form einer CO2-Komponente, die – gestaffelt nach Haushaltsgröße – als Zuschlag zur Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht, und so zu einem höheren Wohngeld führt. Durch die CO2-Komponente werden nicht nur die bisherigen Wohngeldhaushalte, sondern auch weitere Haushalte erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.
Das Wohngeld wird damit zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode verbessert. Bereits seit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 erhält ein 2-Personen-Haushalt durchschnittlich rund 45 Euro mehr Wohngeld pro Monat. Mit dem Wohngeld- CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz wird das Wohngeld zum 1. Januar 2021 nun erneut erhöht.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt automatisch. Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 29. Dezember 2020