Der Freistaat Sachsen erhält auch in diesem Jahr vom Bund knapp 50 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen. Die Landesregierung hat am 2. Februar 2021 der entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung zugestimmt. Im Haushaltsentwurf 2021/22 der Sächsischen Landesregierung sind in diesem Jahr zusätzlich zu den erforderlichen Landeskofinanzierungsmitteln von rund 15 Millionen Euro weitere 70 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Wohnraumförderung eingeplant.
"Zukünftig sollen jährlich rund 74 Millionen Euro in den sozialen Wohnungsbau fließen. In den Städten Dresden und Leipzig vor allem für den Neubau von Wohnungen", sagte Staatsminister Thomas Schmidt. "Ganz neu sollen aber auch außerhalb der Großstädte Wohnungssanierungen gefördert werden, die auch danach für Menschen mit Wohnberechtigungsschein bezahlbar sein sollen." Die neue Förderrichtlinie dafür wird dem Kabinett in den nächsten Wochen vorgelegt. Zudem wird derzeit die Wohneigentumsförderung neu aufgestellt.
Der Freistaat hat nach eigenen Angaben in den Jahren 2017 bis 2020 in den dynamisch wachsenden Städten Leipzig und Dresden jährlich 40 Millionen Euro für die Schaffung von rund 1 000 Sozialwohnungen zur Verfügung gestellt.
Mit den Finanzhilfen des Bundes, die für Sozialwohnungen eingesetzt werden, sollen auch Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbaren Wohnraum in Dresden und Leipzig finden. Der Bund stellt den Ländern dazu wie im Vorjahr auch 2021 insgesamt eine Milliarde Euro bereit. Der Anteil der einzelnen Länder richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, also nach dem Steueraufkommen und nach der Bevölkerungszahl. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung, Pressemitteilung vom 2. Februar 2021