Um die Grundversorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr bereitzustellen, schreibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Errichtung und den Betrieb von gut 1.000 Schnellladestandorten mit jeweils mehreren Ladepunkten aus. Damit entstehen mehrere Tausend neue Schnellladepunkte – das Deutschlandnetz. Sie ergänzen die bereits vorhandenen großen Schnellladestandorte und sorgen so deutschlandweit für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Schnellladeinfrastruktur. Ladeleistungen bis 300 kW müssen vor Ort ermöglicht werden. Die nächste Schnellladesäule muss in 10 Minuten erreichbar sein!, so Bundesminister Andreas Scheuer.
Quelle/Weitere Informationen: Pressemiteilung Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. August 2021
März 2017: Die Bundesregierung begrüßt das privatwirtschaftliche Engagement der Automobilindustrie zum Aufbau eines europaweiten Schnellladenetzes für Elektrofahrzeuge. Das geht aus ihrer Antwort (BT Drs. 18/11377) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag (BT Drs. 18/11093) hervor. Über die geplanten Anschluss- und Zahlungsmöglichkeiten, die Sicherstellung von eRoaming, den Einsatz sogenannter Ultra-Schnellladesäulen sowie über die Finanzierungsquellen dieser Initiative liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine Informationen vor.
Die geplante Änderung der Ladesäulenverordnung werde nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können, heißt es weiter. Zurzeit kläre die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission verbleibende Fragen im Zusammenhang mit dem Laden bei geringen Ladeleistungen. Auf bestehende Ladesäulen sollen die Vorgaben der Ladesäulenverordnung nach den Planungen der Bundesregierung nicht ausgedehnt werden. "Eine solche Rückwirkung wäre ein erheblicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Ladesäulenbetreiber", schreibt die Regierung. Quelle: hib 160/2017 vom 16. März 2017
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