Im Rahmen der neuen ESF-Förderphase wurde das Förderangebot des Bildungsschecks umgestaltet und richtet sich seit 2015 bis 2020 besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.
Zuwanderer und Zuwanderinnen können vorhandene Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen. Un- und Angelernte können mit Unterstützung durch den Bildungsscheck einen Berufsabschluss nachholen. Davon profitieren die Beschäftigten selbst und selbstverständlich auch die Unternehmen.
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung ab Januar 2015 sind:
- Weiterhin gibt es einen individuellen und einen betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck.
- Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, max. 500 EUR.
- Unter Berücksichtigung der begrenzt zur Verfügung stehenden Fördermittel und des Vorrangs der Bildungsprämie des Bundes konzentriert sich der Bildungsscheck in NRW auf besonders nachhaltige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr bei mindestens 500 EUR liegt.
- Berücksichtigt werden können Personen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 30.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 60.000 EUR) nicht übersteigt.
- Eine Bildungsprämie des Bundes erhalten Beschäftigte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 EUR (und bei gemeinsam Veranlagten 40.000 EUR) mit einem maximalen Zuschuss von 500 EUR (50 Prozent der Kurskosten von max. 1.000 EUR).
Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Zu den Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW
Weitere Informationen auf www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
und auf den Internetseiten des NRW-Arbeitsministeriums.