Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Zulässigkeit und Steuerung von Vergnügungsstätten

Termin
11.11.2025
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254176
Dozent
Dr. Dario Mock
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr.                                                          Dario Mock

Dr. Dario Mock

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Heilshorn Mock Edelbluth Rechtsanwälte, Freiburg i. Br.

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Inhalte

Die Steuerung und Zulassung von Vergnügungsstätten stellt Behörden und Kommunen vor vielfältige Herausforderungen. Mit Vergnügungsstätten sind vielfach städtebaulich unerwünschte Wirkungen verbunden (sog. trading down-Effekt), was auf der Planungsebene sowohl bei der übergeordneten Standortsteuerung im Rahmen von Vergnügungsstättenkonzepten als auch in der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.
Im Rahmen der Vorhabenzulassung ist - neben den materiellen Zulassungsvoraussetzungen - insbesondere das Zusammenspiel unterschiedlicher Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Vor allem Zulassungsverfahren für Spielhallen nach dem Landesglücksspielgesetz (LGlüG) sind weiterhin konfliktträchtig und vielfach Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Das Webinar behandelt die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen bei der Zulassung und Steuerung von Vergnügungsstätten. Diese werden anhand praktischer Beispiele und unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Rechtsprechung erläutert. Ergänzende Ausführungen zur kommunalen Vergnügungssteuer sowie zu Haftungsfragen runden das Programm ab.

Zielgruppe

Bürgermeister(innen), Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) der Bauplanungs-, Baugenehmigungs-, Ordnungs- und Rechtsämter der Kommunen, Regierungspräsidien und Landkreise, aus Planungs- und Beratungsbüros sowie Rechtsanwälte(innen)
Hinweise zur Teilnahme
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 71977 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
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Inhaltlich zuständig

Rainer Floren