Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Vermeidung typischer Fehler in Erschließungs- und städtebaulichen Verträgen

Kooperativer Städtebau in der Praxis

Termin
17.02.2025
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254230
Dozierende
Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Prof. Dr. Marius Raabe
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Prof. Dr.                                                    Wolfgang Ewer

Prof. Dr. Wolfgang Ewer

Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei WEISSLEDER EWER, Kiel. Herr Ewer ist Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und Mitherausgeber der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW).

Weitere Veranstaltungen mit diesem Dozenten finden
Prof. Dr.                                                    Marius Raabe

Prof. Dr. Marius Raabe

Fachanwalt für Vergaberecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei WEISSLEDER EWER, Kiel.
Prof. Dr. Raabe ist  intensiv mit der Beratung von Gemeinden und Vorhabenträgern bei städtebaulichen Projekten befasst. Er befasst sich seit Jahren schwerpunktmäßig mit Vergaberecht und begleitet öffentliche Auftraggeber bei komplizierten Vergabeverfahren. Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Weitere Veranstaltungen mit diesem Dozenten finden

Inhalte

Der Regelungsphantasie beim Abschluss städtebaulicher Verträge sind in der Praxis, auch im Rahmen der rechtlichen Schranken, kaum Grenzen gesetzt. Problematisch sind jedoch Fehler beim Abschluss der Verträge, die im Ernstfall zur Nichtigkeit der getroffenen Regelungen führen und höchst unerfreuliche Rückabwicklungsstreitigkeiten nach sich ziehen können. Ursache ist hier häufig die pauschale Übernahme von Vertragsmustern ohne Berücksichtigung der sich aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls ergebenden Anpassungserfordernisse.

In unserem Webinar werden typische Fehlerquellen beim Abschluss städtebaulicher Verträge in den Blick genommen und deutlich gemacht, durch welche vertraglichen Gestaltungen diese vermieden werden können. Die Kenntnis der unterschiedlichen Typen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen von städtebaulichen Verträgen wird vorausgesetzt.

Sie profitieren von der Veranstaltung besonders, wenn Sie uns im Vorfeld Ihre Musterformulierungen zur Auswertung und Begutachtung zukommen lassen. Übersenden Sie diese bitte bis 14 Tage vor dem Webinar unter Angabe der Veranstaltungsnummer an fortbildung@vhw.de.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter (Bauverwaltung, Planung und Bauordnung), der Umwelt- und Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, der am baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten staatlichen Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange. Von Interesse ist das Webinar auch für Planer, Architekten und Ingenieure, Vertreter von Investoren sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme



Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Rainer Floren