Veranstaltungsdetails

Umweltrecht und Klimaschutz | Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

Termin
01.07.2025
Uhrzeit
9:00 - 15:15 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250723
Dozierende
Dr. Matthias Kaiser, Dr. Ernst-Friedrich Kiel
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Matthias Kaiser

Dr. Matthias Kaiser

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Leiter des Fachbereichs 24 (Artenschutz, Vogelschutzwarte, LANUV-Artenschutzzentrum)

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Dr.                                                          Ernst-Friedrich Kiel

Dr. Ernst-Friedrich Kiel

Leiter des Referats III-3 (Natura 2000, Verträglichkeitsprüfungen, Energiewende) im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Inhalte

Zur Sicherung einer dauerhaften, von fossilen Energieträgern unabhängigen Energieversorgung sollen nach dem Willen der Bunderegierung im Jahr 2030 erneuerbare Energieträger 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs abdecken. Windenergieanlagen an Land spielen dafür eine entscheidende Rolle. Die Strategie zum Ausbau der Windenergie an Land des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom Mai 2023 sieht für 2035 ein Ausbauziel von 160 Gigawatt vor. Als ambitionierte Zielvorgabe hat die Bundesregierung den Bau von rd. 1.600 Windrädern pro Jahr ausgegeben.

Hierzu ist im Juli 2022 unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geändert worden mit dem Ziel, die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gemäß den Übergangsregelungen sind die neuen Vorschriften ab dem 1.2.2024 anzuwenden, die bisherige Wahlmöglichkeit entfällt dann. Die Konsequenzen für die Prüfung der Artenschutzbelange bei Windenergievorhaben werden - unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen (EU-Notfallverordnung, RED III) - auch Thema dieses Webinars sein.

Durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können sich erhebliche Konflikte mit dem Naturschutz ergeben. Vor diesem Hintergrund hat das Land Nordrhein-Westfalen 2017 den aktualisierten Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW" eingeführt, der seit Ende 2021 evaluiert und - unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Entwicklungen - fortgeschrieben wird.

Anhand des Leitfadens erfahren Sie, auf welche Weise die Artenschutzprüfung (ASP) und die FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) in den Genehmigungsverfahren naturschutzfachlich und -rechtlich korrekt umgesetzt werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden im Rahmen der Fortschreibung die neueste Rechtsprechung sowie zwischenzeitlich erschienene neue Regelungen und Gutachten eingepflegt. Wesentliche Änderungen ergeben sich u.a. hinsichtlich der "Signifikanzprüfung" und in Bezug auf die Überprüfung des sog. "Helgoländer Papiers".

Im Webinar werden die wichtigsten Inhalte des Leitfadens und der Fortschreibung vorgestellt und durch Beispiele aus der Praxis veranschaulicht. Dabei bietet sich Ihnen die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Autoren des Leitfadens.

Der Leitfaden wird mittlerweile von der Rechtsprechung als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" bezeichnet, von dem nicht ohne weiteres abgewichen werden darf und auch für WEA´s außerhalb von NRW viele praxistaugliche Lösungen bietet.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesbehörden und Landkreisen, Städten und Gemeinden, die mit Fragen des Artenschutzes in Verfahren der Regional-, Bauleit- und Fachplanung befasst oder von diesen betroffen sind; Landschafts- und Stadtplaner, Architekten, Fachleute aus Planungs- und Ingenieurbüros, Unternehmen und Verbänden. Das Webinar ist auch für Vorhabenträger und diejenigen von Interesse, deren Planung mit Windenergieanlagen zu tun hat.
Hinweise zur Teilnahme
Tragen Sie mit Ihrem Praxisbeispiel dazu bei, dass auch Ihr Fall diskutiert wird. Bitte senden Sie Ihre Fallbeispiele per E-Mail an umweltrecht@vhw.de .

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5,0 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen


Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-008 anerkannt.

Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
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Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange