Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Städtebauliche Verträge gestalten

Termin
27.11.2025
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254110
Dozent
Klaus Hoffmann
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Klaus Hoffmann

Klaus Hoffmann

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Diplom-Verwaltungs­wirt, hgrs Hoffmann Greß Reitberger Sommer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, München

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Inhalte

Vertragliche Vereinbarungen mit Investoren und Grundstückseigentümern gehören zum festen städtebaulichen Instrumentarium der Kommunen. Durch städtebauliche Verträge können die Kosten für Planungen, Gutachten und Infrastruktur verteilt, die Ziele des Bebauungsplans gesichert oder die Bodenordnung und Erschließung gesteuert werden. Kaum ein städtebauliches Projekt wird heute noch ohne flankierende Verträge begonnen und realisiert. Wohnungspolitische Zielbindungen, ergänzende Regelungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung können über städtebauliche Zielbindungen festgelegt werden. Rechtliche Schwierigkeiten entstehen jedoch regelmäßig dann, wenn Gemeinden versuchen, die gesetzlichen Schranken zu umgehen.

Die Veranstaltung thematisiert rechtlich zulässige Instrumente des kooperativen
Zusammenwirkens von öffentlicher Hand und privaten Eigentümern/Investoren bei der Baulanderschließung. Anhand praktischer Fälle werden typische Vertragsgestaltungen des § 11 BauGB besprochen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung werden dabei die rechtlichen Schranken und möglichen Rechtsfolgen unzulässiger Vereinbarungen behandelt.

Zielgruppe

Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen, Vertreter von Planungsbüros und Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft, die in ihrer täglichen Praxis einen schnellen und grundlegenden Überblick zu den aktuellen Fragen städtebaulicher Verträge benötigen und Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen wurde beantragt. Die Teilnahmebescheinigung mit der Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen können Sie auch zum Nachweis der Pflichtfortbildung bei den Architekten- bzw. Ingenieurkammern einiger weiterer Bundesländer verwenden. Nähe Informationen hierzu finden Sie auf unseren Internetseiten.

Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Inhaltlich zuständig

Yves Müller