Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Sonderbauten - Wiederkehrende Prüfungen
- Termin
- 26.08.2024
- Uhrzeit
- 9:30 - 16:45 Uhr
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB244012
- Dozierende
- Dipl.-Ing. Manfred Amrehn, Dipl.-Ing. Andrea Speck
€ 395,00*
€ 325,00*
Veranstaltungsdetails
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Der Gesetzgeber in NRW war in der letzten Zeit sehr aktiv: Sonderbauten und die Prüfpflicht von Gebäuden, die der wiederkehrenden Prüfung unterliegen, sowie die Prüfpflicht von technischen Einrichtungen dieser Gebäude sind geregelt in der Prüfverordnung (PrüfVO NRW - wurde 2014 novelliert) und der Sonderbauverordnung (SBauVO NRW - wurde 2016 überarbeitet). Wiederkehrend durch die Bauaufsicht zu prüfen sind alle Gebäude gem. §10 der Prüfverordnung NRW sowie die Gebäude, für die im Einzelfall nach § 50 der Bauordnung (BauO NRW 2018 - Novelle trat zum 1.1.2019 in Kraft) eine Prüfung angeordnet wurde. Die gleichen Gebäude unterliegen meistens auch einer Brandverhütungsschau nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) vom 17. Dezember 2015 - in Kraft getreten am 1. Januar 2016. Der Umfang dieser Prüfungen ist gesetzlich nicht eindeutig festgelegt und wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Das Seminar erläutert alle klassischen und aktuellen Probleme anhand der neuesten Rechtslage.
Die Materie wird anhand von NRW-Vorschriften erläutert. Sollten Sie aus einem anderen Bundesland kommen, bitten wir Sie um Verständnis, dass Ihr Landesrecht möglicherweise abweicht und in der Veranstaltung nicht auf Detailfragen und lokale Rechtsprechung für jedes Bundesland eingegangen werden kann. Sollten Sie zum Recht eines anderen Bundeslandes eine sehr konkrete Frage haben, geben Sie den Dozenten bitte Gelegenheit, sich damit zu befassen, indem Sie diese Frage mindestens 2 Wochen vor dem Durchführungstermin unter Nennung der Veranstaltungsnummer schriftlich einreichen an Fortbildung@vhw.de.