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Für Baden-Württemberg hat das Landeskabinett eine Reform der Landesbauordnung beschlossen, aufbauend auf der Digitalisierungsnovelle aus dem November 2023. Sie soll 2025 in Kraft treten, mit folgenden Schwerpunkten:
- Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren bei Fristüberschreitung
- Ausweitung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens auf alle Vorhaben außer Sonderbauten
- Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
- Vereinfachungen von Umbauten und Aufstockungen durch erweiterten Bestandsschutz
- Neuregelungen zu Abstandsflächen und Brandschutz
- Einführung einer Typengenehmigung für serielles Bauen
Im Baugesetzbuch gab es in der vergangenen Legislaturperiode eine Vielzahl von Neuerungen, insbesondere zu
Digitalisierung und
Energiewende:
- Digitalisierung von Beteiligungen und Bekanntmachungen
- Privilegierung von Solaranlagen entlang von Autobahnen und Schiene und von Agri-Solaranlagen
- Windbedarfsgesetz und Privilegierung von Windenergieanlagen
- Berücksichtigungspflichten aus dem Klima- und Klimaanpassungsgesetz
Nicht mehr ganz so neu und trotzdem aktuell sind die Änderungen aus dem Baulandmobilisierungsgesetz zu folgenden Themen:
- Sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung
- Erleichterungen des Vorkaufsrechts
- Befreiungen nach § 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3a BauGB
- Schärfungen des Baugebots
Bereits 2019 beschlossen, aber erst am 1.1.2025 in Kraft getreten ist die
Grundsteuer C, mit der ein eigener Hebesatz zur Aktivierung von baureifem Land ermöglicht wird.
Das Seminar möchte Sie frühzeitig auf die zahlreich zu erwartenden rechtlichen Neureglungen der LBO-Reform vorbereiten und praktische Erfahrungen mit den genannten Änderungen diskutieren. Dabei werden in einem Ausblick auch kommende Änderungen aus der zu erwartenden BauGB-Novelle 2025 einfließen.