Inhalte
Dieses 2-tägige Webinar behandelt die komplexen und vielfältigen Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen der Nutzung von Grundstücken durch Dritte. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Leitungs- und Wegerechten, die sowohl für Betreiber der leitungsgebundenen öffentlichen Ver- und Entsorgungsnetze als auch für öffentliche und private Grundstückseigentümer von erheblicher Bedeutung sind. Eine allgemeine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer zu Gunsten von Unternehmen der öffentlichen Ver- und Entsorgung besteht nämlich nicht, weil sie mit dem Eigentumsschutz nach Art. 14 GG unvereinbar wäre.
Ohne bestehende vertragliche oder gesetzliche Rechtsgrundlage ist daher der betroffene Grundstückseigentümer nicht zur Duldung von Leitungen und Anlagen verpflichtet und kann sogar deren Beseitigung verlangen. Eine Form der vertraglichen Regelungen ist dabei die Absicherung durch Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (Leitungs- und Wegerechte) im Grundbuch.
Folgende Inhalte werden im Webinar detailliert behandelt:
• Inhaltliche Ausgestaltung von Dienstbarkeiten durch spezifische Nutzungs-, Unterlassungs- oder Ausschlussinhalte,
• Vereinbarungen über Unterhaltspflichten,
• Fragen zu den einzelnen Rechtsfolgen der Grundstücksbelastung,
• Fragen zur Interessenwahrung des Inhabers der Dienstbarkeit bei Versteigerung des Grundstücks,
• Besonderheiten bei Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken.
Neben privatrechtlichen Nutzungsvereinbarungen gibt es spezielle gesetzliche Duldungspflichten der Grundstückseigentümer für Telekommunikationsleitungen sowie im Bereich der Energie- und Wasserversorgung. Praxisrelevante gesetzliche Regelungen für Telekommunikationsleitungen gem. § 134 TKG, für Tarifkunden im Bereich der Strom-, Gas-, Fernwärme und Wasserversorgung werden daher ebenso behandelt wie das Notwegerecht nach § 917 BGB und Entschädigungsfragen.
Zielgruppe
Leiter*innen / Mitarbeiter*innen der Grundstücks- und Liegenschaftsverwaltungen in Kommunen und Unternehmen, der Bau-, Planungs-, Kataster- und Rechtsämter, der Gutachterausschüsse, der Rechtsabteilungen in Ver- und Entsorgungsunternehmen, öffentliche und private Grundstückseigentümer*innen / Investor*innen, Bewertungssachverständige, Planer*innen, Vermesser*innen, Erbbaurechtsausgeber der öffentlichen Hand, von Stiftungen und Kirchen, Rechtsanwälte des Grundstücks- und Immobilienrechts
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese ist
auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung als Fortbildung gemäß § 34 c Abs. 2 a GewO i. V. m. § 15 b MaBVDie Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 12 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 71512 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 12 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-032 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am
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